Impressum:
Vitaform GmbH
Wehntalerstrasse 9 8165 Schöfflisdorf
Telefon: +41 43 422 99 15 Telefax: +41 43 422 99 17
e-Mail: info@vitaform.ch
Gesellschafter und Geschäftsführer: Marcel Zeder
Handelsregister und MWSt. UID: CHE-110.192.060
SEIT 2003 IHR PARTNER FÜR GESUNDEN SCHLAF
Sie verbringen rund einen Drittel Ihres Lebens im Bett. Der Schlaf dient ihrer Erholung und Regeneration. Somit hängen ihr Wohlbefinden und ihre Vitalität zum grossen Teil vom gesunden Schlaf ab.
Damit ihre Schlafqualität erholsam und gesund ist bedarf es der richtigen Materialien. Das Bettgestell als tragendes und optisches Element. Der Lattenrost im Zusammenspiel mit der für Sie passenden Matratze. Nicht weniger wichtig sind das stützende Kissen und die Decke die ihr ganz persönliches Schlafklima unterstützt.
Wir sind stets bemüht möglichst viele Materialien und Waren aus der Schweiz zu verarbeiten um ihnen möglichst gute, qualitativ hochstehende Produkte anbieten zu können. Gerne sind wir bereit Sonderanfertigungen zu produzieren oder ihr ganz eigenes Label oder Design anzubieten.
Es ist uns ein ganz besonderes Anliegen sie zu unterstützen und ihnen loyal zur Seite zu stehen. Wir achten darauf möglichst nicht vergleichbar zu sein damit wir dem täglichen Preiskampf dem sie ausgesetzt sind entgegen wirken können. Kommen sie mit ihren Ideen und Anregungen auf uns zu, wir freuen uns.
Seit der Gründung der Vitaform GmbH 2003 dürfen wir auf eine erfolgreiche und schöne Zusammenarbeit mit vielen guten Fachgeschäften zurückschauen und freuen uns weitere Partnerschaften eingehen zu können.
Zusammen mit ihnen können wir schöne Erfolge feiern und uns stets weiterentwickeln.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Spezielle Vereinbarungen erlangen nur dann Gültigkeit, wenn diese von der Vitaform GmbH rechtsgültig unterzeichnet worden sind.
Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge erlangen erst nach unserer schriftlichen Bestätigung Gültigkeit. Abbildungen in unseren Verkaufsunterlagen sowie Preislisten und/oder Prospekte sind unverbindlich. Änderungen bezüglich Konstruktion, Material, Design und Preis bleiben uns jederzeit vorbehalten. Erteilte Aufträge können nur dann geändert werden, wenn die Umstellung ohne erheblichen Mehraufwand unsererseits möglich ist. Bei Änderungen oder Annullierung der Bestellung behalten wir uns die Verrechnung einer entsprechenden Entschädigungssumme vor. Besteht der Kunde auf einer Veränderung der Ware, hat dies eine Verschiebung des Liefertermins zur Folge.
Liefertermine
Liefertermine gelten nur annähernd, sofern dem Kunden nicht schriftlich ein Fixtermin zugesichert worden ist. Bei Fixterminen erfolgt die Lieferung auf den Tag genau. Bei Bestellungen auf Abruf muss dieser Wunsch mindestens vierzehn Tage vor dem gewünschten Liefertermin erfolgt sein. Bei verspäteter Lieferung entsteht gegenüber uns kein Schadensersatzanspruch.Weiter sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung kann einzeln in Rechnung gestellt werden.
Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, sprich Betriebsstörungen, Streiks, Massnahmen von Behörden oder andere von uns oder unseren Lieferanten nicht zu vertretende Hindernisse befreien uns während der Dauer der Störung und deren Auswirkung von der Verpflichtung zu liefern. Ausserdem haben solche Voraussetzungen eine entsprechende Verschiebung des Liefertermins zur Folge. Dauern die Hindernisse länger als neunzig Tage an, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dem Kunden irgendwelche Rechte zuzugestehen.
Versand
Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen. Die Lieferungen erfolgen franko. Schreibt der Kunde eine bestimmte Beförderungsart der Ware vor,werden ihm die entstehenden Mehrkosten belastet. Für Lieferungen unter SFr. 300.– Nettowarenwert wird ein Transportzuschlag von SFr. 50.– verrechnet. Ordnet der Kunde eine Lieferung an eine andere Adresse als die übliche an,werden ihm die Transportmehrkosten entsprechend dem Mehraufwand verrechnet. Die Rücksendung von Waren darf nur mit schriftlicher Einwilligung unsererseits erfolgen. Die Ware ist in Originalverpackung zurückzusenden. Muss die Ware auf Verschulden des Abnehmers retourniert werden, verrechnen wir ihm die Transportkosten mit 7 % des Nettowarenwerts.
Gefahrenübergang
Sobald die Ware dem Kunden von uns oder unserem Transportunternehmen zur Verfügung gestellt wird, geht die Gefahr auf den Kunden über.
Preis
In den Preisen inbegriffen sind die Verpackungskosten zuzüglich der Steuern. Preisänderungen sind jederzeit möglich. Als verbindlich gilt die am Tag der Bestellung aktuelle Preisliste.
Zahlungen
Unsere Rechnungen sind entsprechend der vereinbarten Konditionen zahlbar. Die Zahlungsfrist erstreckt sich über dreissig Tage ab Rechnungsdatum. Die Zahlungen gelten als geleistet, sobald wir bei unserer Bank frei über die Summe verfügen können. Bei verspätetem Zahlungseingang verrechnen wir dem Kunden Verzugszinsen in banküblichem Umfang zumindest aber 5% über dem Diskontsatz der Schweizer Nationalbank. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug oder treten begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit auf, sind wir berechtigt, eingehende Bestellungen abzulehnen, weitere Lieferungen laufender Aufträge zu verweigern oder Vorauszahlungen bzw. Barzahlungen zu verlangen. Gegenüber unserer Forderung darf uns der Kunde nur unbestrittene oder auf rechtskräftiger Basis aufbauende Gegenansprüche verrechnen.Überdies ist er nicht berechtigt, bei fehlerhafter Ware die Zahlung fälliger Rechnungen aus eigener Initiative zu kürzen.
Eigentum
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen, die aus der Geschäftsverbindung mit uns hervorgehen,beglichen hat. Der Kunde ermächtigt uns,sämtliche Handlungen (z.B. Anmeldung für Registereintrag) vorzunehmen,welche für die rechtsgültige Begründung des Eigentumsvorbehalts nötig sind.Ausserdem tritt der Abnehmer seine Forderungen aus der Weiterveräusserung der Vorbehaltsware im Voraus sicherheitshalber an uns ab.Solange der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt, darf er über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die angetretenen Forderungen selbst einziehen. Sicherheitsübereignungen,Verpfändungen und Forderungsabtretungen darf er nur mit unserer schriftlichen Zustimmung vornehmen. Allfällige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich mitzuteilen. Erscheint uns die Erfüllung unserer Ansprüche gefährdet, hat uns der Kunde auf unser Verlangen die Rücknahme der Vorbehaltsware zu ermöglichen oder die Forderungsabtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware bringt jedoch keinen Rücktritt vom Vertrag mit sich.
Export
Wir fakturieren alle Exportaufträge in Schweizer Franken oder Fremdwährung. Erfolgt die Zahlung in Fremdwährung, gilt der Schweizer Franken als Leitwährung. Exportkunden erhalten die netto Einkaufspreise in Schweizer Franken. Die Preise gelten ab Werk, unverzollt und unversteuert.
Mängel
Weist die gelieferte Ware Mängel,Mengenabweichungen oder eine Falschlieferung auf,sind diese bis spätestens sieben Tage nach dem Erhalten der Ware bei uns zu melden.Werden im weiteren Verlauf verborgene Mängel entdeckt, müssen diese unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Geht eine berechtigte Mängelrüge bei uns ein, werden wir je nach Bedürfnis Fehlmengen nachliefern bzw.die Ware nachbessern,umtauschen oder dem Kunden einen angemessenen Preisnachlass gewähren.Sollte es an einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung etwas zu beanstanden geben, kann der Abnehmer sein Recht auf eine angemessene Preisminderung geltend machen.
Transportschäden
Wird die Ware bei der Lieferung beschädigt, übernimmt die Vitaform GmbH nur beim Eigentransport, nicht aber im Falle eines Transports durch den Abnehmer oder einen Dritten, die Haftung. Äusserlich erkennbare Transportschäden sind dem Transportunternehmer sofort nach Abnahme der Ware mittels eines Vermerks auf den Transportpapieren mitzuteilen.Verborgene Schäden werden dem Transportunternehmer mittels einer Mängelliste eröffnet.In beiden Fällen erwarten wir Ihre schriftliche Bestätigung spätestens sieben Tage nach dem Entdecken des Mangels. Hält der Kunde die Anzeigefrist nicht ein,verliert er jeden Anspruch auf das Beheben des Schadens, falls dieser kein Garantiefall ist.
Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche gegen uns können nur geltend gemacht werden,wenn wir durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln die Ware beschädigt haben. Unsere Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers vorhersehbaren Schaden begrenzt. Tritt der Kunde von einem erteilten Auftrag zurück oder erfüllt er seinerseits den Vertrag nicht, können wir 30% der Auftragssumme als Schadenersatz einfordern. Die Geltendmachung eines nachweisbar höheren Schadens bleibt uns frei.
Materialtoleranzen
Da die Materialien Holz,Leder und Stein natürlichen Ursprungs sind,bieten Abweichungen bezüglich Struktur und Farbton sowie natürliche Verwachsungen keinen Anlass für eine Beanstandung der Ware. Verändert sich der Farbton des Holzes während des Alterungsprozesses, ist das ein natürlicher, nicht zu verhindernder Vorgang. Es gibt zum Beispiel Holzarten, welche im Laufe der Zeit leicht verblassen,während andere Arten bezüglich der Farbe wieder intensiver werden.
Kundenmaterialien
Für Material, welches auf speziellen Wunsch des Kunden angeliefert wird, übernehmen wir keinerlei Verarbeitungsgarantie. Ausserdem muss die Qualität von Kundenmaterialien vom Fachhändler geprüft werden.Wir haften weder für Farb- noch für Holz- oder Webfehler von zur Verarbeitung angelieferten Materialien. Aus diesem Grund können keine Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Ausgangsprodukte gegen uns geltend gemacht werden. Muss ein Auftrag aufgrund eines fehlerhaften,angelieferten Materials nochmals produziert werden, sind wir berechtigt, die Arbeit in Form der Mehraufwendung in Rechnung zu stellen.
Garantie
Unsere Garantieleistungen beschränken sich auf Mängel technischen Ursprungs. Unsachgemässe Behandlung, mutwillige Beschädigung, Überbeanspruchung sowie die natürliche Abnutzung des Produkts obliegen nicht der Garantiepflicht. Die Garantiezeit für Möbel beträgt ein Jahr. Für Farbdifferenzen wird keine Garantie gewährt (Holz ist ein Naturprodukt). Für Matratzenkerne und Einlegerahmen ist die Garantie degressiv abnehmend über zehn Jahre, pro Jahr zehn Prozent. Matratzenbezüge sind aus hygienischen Gründen ausgenommen. Auf Kissen und Duvets gewähren wir zwei Jahre Garantie auf die physikalischen Eigenschaften. Kissen und Duvets-Bezüge sind stets ausgenommen.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt den Normen des Schweizer Rechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Auseinandersetzungen bezüglich eines Vertrags ist Bülach, Schweiz. Sollten einzelne Bedingungen als unwirksam gelten, bleiben die übrigen Bedingungen unangetastet.
Stand September 2014
Haftungsausschluss
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